Ausbildungsziel und Dauer
Das Berufskolleg für Gesundheit und Pflege 1BK2P
baut auf dem Berufskolleg für Gesundheit und Pflege 1BK1P auf und dauert ein
Schuljahr.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges wird die für Baden-Württemberg
gültige Fachhochschulreife erworben.
Durch Teilnahme an einem Zusatzunterricht und an einer Zusatzprüfung kann der
Berufsabschluss "Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen" erworben werden.
Unterrichtsfächer
Pflichtfächer
Allgemeiner Bereich
Religionslehre
Gemeinschaftskunde/Geschichte
Deutsch (Kernfach)
Englisch (Kernfach)
Mathematik (Kernfach)
Berufsfachlicher Bereich
Biologie und Gesundheitslehre (Kernfach)
Wirtschalft und Recht mit DV
Pflege
Projektkompetenz
Berufspraktischer Bereich
Übungsfirma
Wahlbereich
Zusatzunterricht zum Erwerb des Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen
Probezeit
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.
Praktikum
Während der Ausbildung ist ein Praktikum im Umfang von 150 Zeitstunden in
Einrichtungen des Gesundheitsbereiches und des pflegerischen Bereichs
durchzuführen.
Das Praktikum soll teilweise in den Ferien liegen. Die Schule entscheidet über die
Eignung der Praktikumsstelle.
Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil
und wird an der Schule abgenommen.
Die Aufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch,
Mathematik und Biologie/Gesundheitslehre werden landeseinheitlich gestellt.
Zum Erwerb des Assistenten sind weitere Prüfungen im berufspraktischen Bereich und im
Wahlbereich abzulegen.
Zusätzlich werden die Schüler/innen in maximal 3 Fächern mündlich geprüft.
Mit der Fachhochschulreife ist ein Studium
an allen Fachhochschulen in BadenWürttemberg möglich.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg für Gesundheit und Pflege 2
ist das Abschlusszeugnis des Berufskollegs für Gesundheit und Pflege 1BK1P mit einem
Durchschnitt von mindestens 3,4 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik
sowie Biologie und Gesundheitslehre.
Maßgebend für die vorläufige Aufnahme ist das Halbjahreszeugnis des 1BK1P, das bis zum
1. März des jeweiligen Jahres eingereicht werden muss.
Entscheidend für die endgültige Aufnahme sind die Noten des Abschlusszeugnisses, das als
beglaubigte Kopie nachgereicht werden muss.
Aufnahme-Termin
Im Allgemeinen bis 1. März vor Beginn des neuen Schuljahres mit den unten
angeführten Unterlagen. Bewerber, die sich später anmelden, können nur aufgenommen
werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Eine Warteliste wird an der Schule
geführt.
Anmeldung
Eine persönliche Anmeldung an der Schule ist nicht notwendig.
Die Zusendung der kompletten schriftlichen Bewerbungsunterlagen einschließlich des
Anmeldebogens ist ausreichend.
Unterlagen
Kopie des Halbjahreszeugnisses des 1BK1P ( wenn bereits vorhanden eine
beglaubigte
Kopie des Abschlusszeugnisses)
Ausgefüllter und unterschriebener Anmeldebogen
Tabellarischer Lebenslauf
Lichtbild