Hauswirtschaftliche  Schule   Buchen

2 BFH

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Zweijährige Berufsfachschule
Profil: Ernährung und Hauswirtschaft 

Vorbemerkung

Die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule für  Hauswirtschaft und Ernährung vermittelt eine berufliche Grundbildung und führt zur Fachschulreife (dem Realschulabschluss gleichwertig).


Aufnahmevoraussetzungen

bis zum Schuljahr 2011/2012 gilt:
1.
der Hauptschulabschluss, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend" und in den Fächern Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „ausreichend" erreicht sein müssen, oder
2.
das Jahreszeugnis der Klasse 8, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „gut" (2,0) erreicht sein muss, oder
3.
das Zeugnis mit dem Versetzungsvermerk in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums oder 
4.
das Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft" erteilt sein darf, oder
5.
der Nachweis eines der Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.
Erfüllen mehr Bewerber/innen die Aufnahmevoraussetzungen als die Schule aufnehmen kann, so findet ein Auswahlverfahren statt.

Ab dem Schuljahr 2012/2013 gelten neue Aufnahmebedingungen:
In die zweijährige Berufsfachschule werden alle Schüler/innen aufgenommen...
1.  ... mit Hauptschulabschluss (es gibt keine Aufnahmebeschränkungen mehr!)
2. ... mit Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule
3. ... mit Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums
4. ... die nach dem Besuch der 9. Klasse der Realschule bzw. nach Klasse 8 des achtjährigen  Gymnasiums ein Abgangszeugnis mit mindestens einem Durchschnitt von 4,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik vorlegen
5. ... sofern noch Plätze vorhanden sind: Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder der Hauptschule, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note befriedigend erzielt wurde.

 
Aufnahmeantrag

Aufnahmeanträge sind im Sekretariat erhältlich oder >> hier <<   zum Ausdrucken.
Dem Aufnahmeantrag ist beizufügen:

1.
Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit.
2.
eine Ablichtung des letzten Halbjahreszeugnisses der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums oder eines gleichwertigen Bildungstandes; 
das Abschlusszeugnis der Hauptschule, der Realschule, das Versetzungszeugnis des Gymnasiums ist unverzüglich nach Erhalt in beglaubigter Abschrift nachzureichen mit Angabe der Meldenummer und Klasse (siehe vorläufiger Aufnahmeschein)
3.
eine Erklärung
a) ob und ggfs. an welcher Berufsfachschule der Bewerber/die Bewerberin schon einmal an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat
b) ob und ggfs. an welcher Berufsfachschule der/die Bewerber/in ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.

 
Stundentafel:

 1.  Pflichtbereich  1. Schuljahr  2. Schuljahr
 1.1 Allgemeiner Bereich
     Religionslehre 2 1
     Deutsch 3 2
     Englisch 3 4
     Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2
     Sport 2 2
     Mathematik 3 4
     Biologie oder Chemie oder Physik 2 2

>

17 17
 1.2 Profilbereich
     Berufsfachliche Kompetenz 5 5
     Chemie und Ernährungslehre
     Wirtschaftslehre mit Datenverarbeitung
     Haushaltstechnologie
     Projektkompetenz
     Berufspraktische Kompetenz 6 6
     Nahrungszubereitung mit Reinigung
     Textilarbeit und Werken

>

11 11
 2.  Wahlpflichtbereich
     z.B.
     Betriebspraktikum ... ...
     Ergänzender Fachunterricht ... ...
     Stützunterricht ... ...

>

4 4
     Zahl der Wochenstunden 32 32

 
Abschluss

Am Ende des 1. Schuljahres:

Mit der Versetzung in die Klasse 2 der zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule erhalten die Schüler im Zeugnis die Bestätigung über den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes.

Am Ende des 2. Schuljahres:

Staatliche Prüfung

a) Fachschulreife und berufliche Teilqualifikation

b) Voraussetzung für den Übergang in Klasse 11 z.B. des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums (SG) der Hauswirtschaftlichen Schule Buchen, eines Ernährungswissenschaftlichen Gymnasiums und aller anderen beruflichen Gymnasien.

c) Voraussetzung für den Übergang in eine Berufsausbildung, u.a. in hauswirtschaftliche, pflegerische und erzieherische Berufe. 

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  letzte Änderung am:    17.01.12 18:48     ie                                                                                                   Alle Angaben ohne Gewähr