1. Zweck der Ausbildung
Die Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse für
Pflege-, Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern in Familien, in
pflegerischen sowie sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere für die
Wahrnehmung der Aufgabe einer Zweitkraft im Sinne des Kindergartengesetzes.
Neben der Vermittlung von Kenntnissen und
Fertigkeiten ist die Förderung der beruflichen Verantwortungsbereitschaft, der
ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, der persönlichen Zuwendung zu Kindern sowie
die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Eltern, Mitarbeitern und Einrichtungsträgern
wesentlicher Bestandteil der Ausbildung.
Die Schüler lernen, übertragene Aufgaben
weitgehend selbstständig und selbstverantwortlich wahrzunehmen. Sie werden insbesondere
befähigt, den Entwicklungsstand und die Lebenssituationen einzelner Kinder sowie die
Kleingruppensituation kontinuierlich zu beobachten, zu erkennen und dementsprechend
angemessen zu handeln.
2. Dauer und Gliederung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in eine zweijährige
vollzeitschulische Ausbildung mit sozialpädagogischer Praxis und einem anschließenden
einjährigen Berufspraktikum.
3. Abschluss
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen, der mündlichen und der
praktischen Prüfung.
Im Fach Deutsch, im Handlungsfeld 1 "Berufliches Handeln theoretisch und methodisch
fundieren" und im Handlungsfeld 4 "Unterstützung der Sprachentwicklung"
werden die Unterrichtsinhalte schriftlich abgeprüft.
Das Berufspraktikum wird mit einer fachpraktischen Prüfung abgeschlossen.
Die Absolventen sind nach erfolgreichem Abschluss berechtigt die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte Kinderpflegerin" zu führen.
4. Aufnahmebedingungen
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen
Bildungsstandes, wobei im Fach Deutsch die Mindestnote "befriedigend" und im
Durchschnitt aller Fächer mindestens die Note 3,0 erreicht sein muss.
Erfüllen mehr Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als Schüler in die Berufsfachschule
für Kinderpflege aufgenommen werden können, so findet ein Auswahlverfahren statt.
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe.
5. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt während der Sprechstunden
des Sekretariats
Der Anmeldung sind beizufügen:
Aufnahmeantrag >>> im Sekretariat
erhältlich oder >> hier
<< zum Ausdrucken.
Lebenslauf in tabellarischer Form
(Bildungsweg, Berufliche Tätigkeit)
Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
2 Lichtbilder
6. Stundentafel
| |
Schuljahr 1 |
Schuljahr 2 |
1. Pflichtbereich |
|
| 1.1 Fächer |
|
| Religionslehre |
2 |
2 |
| Deutsch |
3 |
2 |
| Gemeinschaftskunde |
1 |
1 |
| Fremdsprache |
1 |
1 |
| 1.2 Handlungsfelder |
|
| Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren |
4 |
4 |
Förderung der körperlichen Entwicklung und Gesunderhaltung |
5 |
5 |
Anregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten |
4 |
3 |
Unterstützung der Sprachentwicklung |
2 |
3 |
Unterstützung der kognitiven Entwicklung |
2 |
3 |
Unterstützung der emotional-sozialen Entwicklung |
2 |
2 |
Berufspraktisches Handeln |
4 |
4 |
| 2. Wahlpflichtbereich |
2 |
2 |
Summe |
32 |
32 |
3. Wahlbereich |
2 |
2 |