Hauswirtschaftliche  Schule   Buchen

BFHK

Bild der Schule (38KB)

  zurück Zurück zur Startseitezur Startseite


Berufsfachschule für Kinderpflege


1. Zweck der Ausbildung
Die Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse für Pflege-, Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern in Familien, in pflegerischen sowie sozialpädagogischen Einrichtungen, insbe­sondere für die Wahrnehmung der Aufgabe einer Zweitkraft im Sinne des Kindergartengesetzes. 

Neben der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten ist die Förderung der beruflichen Verantwortungsbereitschaft, der ganzheitlichen Persönlich­keitsentwicklung, der persönlichen Zuwendung zu Kindern sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Eltern, Mitarbeitern und Einrichtungsträgern wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. 

Die Schüler lernen, übertragene Aufgaben weitgehend selbstständig und selbst­verantwortlich wahrzunehmen. Sie werden insbesondere befähigt, den Entwicklungsstand und die Lebenssituationen einzelner Kinder sowie die Kleingruppensituation kontinuierlich zu beobachten, zu erkennen und dementsprechend angemessen zu handeln.

2. Dauer und Gliederung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in eine zweijährige vollzeitschulische Ausbildung mit sozialpädagogischer Praxis und einem anschließenden einjährigen Berufspraktikum.

3. Abschluss
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen, der mündlichen und der praktischen Prüfung. 
Im Fach Deutsch, im Handlungsfeld 1 "Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren" und im Handlungsfeld 4 "Unterstützung der Sprachentwicklung" werden die Unterrichtsinhalte schriftlich abgeprüft. 
Das Berufspraktikum wird mit einer fachpraktischen Prüfung abgeschlossen. 
Die Absolventen sind nach erfolgreichem Abschluss berechtigt die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Kinderpflegerin" zu führen.

4. Aufnahmebedingungen
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes, wobei im Fach Deutsch die Mindestnote "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer mindestens die Note 3,0 erreicht sein muss.
Erfüllen mehr Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als Schüler in die Berufsfachschule für Kinderpflege aufgenommen werden können, so findet ein Auswahlverfahren statt. 
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe.

5. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt während der Sprechstunden des Sekretariats

Der Anmeldung sind beizufügen:
•   Aufnahmeantrag   >>> 
im Sekretariat erhältlich oder >> hier <<   zum Ausdrucken.
•   Lebenslauf in tabellarischer Form (Bildungsweg, Berufliche Tätigkeit)
•   Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
•   2 Lichtbilder

6. Stundentafel

  Schuljahr 1 Schuljahr 2

1. Pflichtbereich

 
1.1 Fächer  
Religionslehre 2 2
Deutsch 3 2
Gemeinschaftskunde 1 1
Fremdsprache 1 1
1.2 Handlungsfelder  
Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren 4 4

Förderung der körperlichen Entwicklung und Gesunderhaltung

5 5

Anregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten

4 3

Unterstützung der Sprachentwicklung

2 3

Unterstützung der kognitiven Entwicklung

2 3

Unterstützung der emotional-sozialen Entwicklung

2 2

Berufspraktisches Handeln

4 4
 2. Wahlpflichtbereich 2 2

Summe

32 32

 3. Wahlbereich

2 2

 

nach oben Nach oben zum Anfang dieser Seitenach oben

  letzte Änderung am:    17.01.12 19:18:02       ie                                                                                                         Alle Angaben ohne Gewähr